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Behandlung auf ärztliche Anordnung Heilmassage

Heilmassagen sind in Österreich eine gesetzlich geregelte therapeutische Leistung, die von ausgebildeten und approbierten Heilmasseuren durchgeführt werden darf. Grundlage dafür ist das Heilmasseurgesetz, das klar definieren, wer Heilbehandlungen ausführen darf und unter welchen Voraussetzungen eine Abrechnung über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) möglich ist.


Abrechnung über die ÖGK

Um eine Heilmassage über die ÖGK abrechnen zu können, ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Ärzte stellen dieses Rezept in der Regel bei Beschwerden wie Muskelverspannungen, Schmerzen, Durchblutungsstörungen oder nach orthopädischen Eingriffen aus. Die Behandlungskosten werden teilweise von der ÖGK übernommen, abhängig von der Indikation, dem verordneten Therapieschema und dem Tarif. Nach Bezahlung der Heilmasseur-Honorarnote reicht der Patienten selbst, die Abrechnung bei der ÖGK ein. Die Rückerstattung erfolgt auf das Konto des Patienten.


Ziel und Wirkung:

Heilmassagen dienen nicht nur der Entspannung, sondern erfüllen medizinische Ziele, wie Schmerzlinderung, Mobilitätsverbesserung, Förderung der Durchblutung und Unterstützung der Rehabilitation. Sie sind daher als therapeutische Maßnahme anerkannt, nicht als kosmetische Anwendung.

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